Politik aktuell

 

Equal Pay Day 2011 –
SPD fordert gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit

24. März 2011

Zum morgigen Internationalen Aktionstag Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische
Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ulrike Neumann:


„Dass Frauen in Deutschland im Durchschnitt immer noch weniger verdienen als ihre
männlichem Kollegen ist nicht hinnehmbar. Die SPD macht sich stark für den Abbau von
Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Arbeitnehmerinnen haben einen
Anspruch auf gleiches Entgelt wie Arbeitnehmer für gleiche und gleichwertige Arbeit, und
dafür setzt sich die SPD auf Bundesebene und in Berlin ein.


In Deutschland benötigen Frauen aktuell 85 Tage mehr, um auf das durchschnittliche
Jahresgehalt von Männern zu kommen. Der Entgeltunterschied beträgt rund 23 Prozent.
In Berlin sind es 15,6 Prozent. Auch wenn wir hier besser sind als der Bundesdurchschnitt
wie auch in anderen Bereichen der Frauenförderung reicht uns das lange nicht aus.

 

Um die Berlinerinnen und Berliner für das Problem zu sensibilisieren, verteilt die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses am Equal Pay Day Postkarten gegen
ungleiche Löhne für Frauen und Männer.

An der Aktion nehmen die frauenpolitische Sprecherin
Ulrike Neumann, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Burgunde Grosse und weitere Abgeordnete teil.

   

Datum: Freitag, 25. März 2011
Ort: Pariser Platz (am Brandenburger Tor)
Zeit: 10.00 bis 12.00 Uhr

 

Kontakt: Pressestelle Tel. 23 25 22 40

 

Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 24. März 2011 (PDF)

 


Rede im Parlament

In der 79. Sitzung des Abgeordnetenhauses in der 16. Wahlperiode am 17. März 2011 habe ich zu TOP Prioritäten gem. § 59 der Geschäftsordnung, lfd. Nr. 4.3, "Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre", Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3930, die folgende Rede gehalten:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Berlin ist Stadt der Frauen. Wir kämpfen seit Langem erfolgreich gegen gesellschaftlich bedingte Benachteiligung, für die Emanzipation von Frauen. Gerade haben wir das bundesweit beispielhafte Landesgleichstellungsgesetz ein weiteres Mal verbessert. Wir haben in Berlin das umfassende „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm“ und Gleichstellungsstrategien für die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche durchgesetzt. Heute geht es um das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre“, ein politisches Glanzlicht, das zehn Jahre erfolgreich besteht. Berlin ist auch wegen dieses Programms auf Bundesebene führend in der Gleichstellungspolitik im Bereich von Hochschule und Wissenschaft. Dafür möchte ich allen danken, die daran gearbeitet, dazu ihren Beitrag geleistet haben!

Beeindruckend sind die positiven Entwicklungen, die in den vergangenen Jahren durch das Programm erreicht werden konnten. Die Zahlen sprechen für sich. Schon seit einiger Zeit geht es nicht mehr vor allem um den Anteil weiblicher Studierender, hier waren wir schon in vollem Umfang erfolgreich. In Berlin kann man spätestens seit zehn Jahren davon ausgehen, dass die Hälfte aller Studierenden
Frauen sind.

Für die weitere Entwicklung nicht nur in Wissenschaft und Hochschulen ist entscheidend, wie sich die Entwicklung bei den Höherqualifizierten darstellt. Hier sind die Frauen noch immer im hohen Maß unterrepräsentiert. Wer aber Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft und Verwaltung stärken will, muss deren wissenschaftliche Qualifikation fördern. Das geht nicht ohne Hartnäckigkeit und langen Atem. Auch in Berlin sind wir bei den wissenschaftlichen Höherqualifizierten noch nicht am Ziel. Die Entwicklung ist aber positiv. Ich weise hier auf die Zahlen in der Begründung unseres Antrages hin. Der Anteil von Frauen ist seit dem Jahr 2000 angestiegen: bei Promotionen von 38,2 auf 46,9 Prozent; bei den Habilitationen von 23,6 auf 32,2 Prozent; bei den Professorinnen von 13,5 auf 24,5 Prozent. Aber wir wollen die Hälfte. Zum Vergleich: Auf Bundesebene beträgt der Anteil von
Professorinnen nur 18,2 Prozent, in Berlin dagegen 24,5 Prozent. Der Abstand ist beträchtlich und zeigt, dass Berlin, dass diese Koalition, dass auch unser Senat auf dem richtigen Weg sind. Das ist gut so!

Nach mehrfachen, früheren Verlängerungen gilt das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre“ jetzt für den Zeitraum von 2008 bis 2011. Es ist also bis zum Ende des Jahres befristet und bedarf der Verlängerung.

Mit unserem Antrag fordern wir den Berliner Senat auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Verlängerung von 2012 bis 2015 erfolgen kann. Es müssen die finanziellen und organisatorischen Bedingungen für die weitere positive Entwicklung gesichert werden, und zwar jetzt! Die Hochschulen benötigen noch im Sommersemester 2011 Planungssicherheit. Deshalb dieser Antrag.

In den Beratungen des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Technologie wurde etwas spöttisch die Frage aufgeworfen, warum wir denn einen Parlamentsbeschluss brauchen würden. Ob der Senat nicht von sich aus die erforderlichen Maßnahmen treffen könne? Ob wir unserem Senat etwa nicht über den Weg trauten? – Natürlich vertrauen wir diesem Senat, und wir sind sicher, dass er alles tun wird, um das erforderliche Programm fortzusetzen. Uns geht es aber darum, auch öffentlich zu machen, dass die wesentlichen Entscheidungen hierfür im Parlament, nicht in der Exekutive fallen. Zugleich soll deutlich werden, dass wir mit einem positiven Beschluss die politische Verantwortung für die Bewilligung der erforderlichen finanziellen Mittel übernehmen.

Mir ging es – und mir geht es – auch darum, ein erfolgreiches Projekt in dieser Stadt hier im Parlament hervorzuheben und für die weitere Zukunft abzusichern. Mit diesem Projekt sichern wir weitere Schritte zur Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen, nicht nur auf unterer und mittlerer Ebene, sondern auch dort, wo wirklich wirtschaftliche und gesellschaftliche
und damit auch politische Macht ist. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen! –
Vielen Dank!

Hier finden Sie die gesamte Debatte zu diesem TOP:
Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

Und hier geht es zum Videomitschnitt meiner Plenarrede auf rbb-online


Stadtteiltag mit Ulrike Neumann in Steglitz/Südende
Datum:  10.03.2011, 10:00  
Veranstalter:  SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus  

Ulriche Neumann war am Donnerstag, dem 10. März 2011, in Steglitz/Südende unterwegs. 
Sie besuchte an ihrem Stadtteiltag die Rettungsstelle der Charité Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin. 
Ein Besuch des Hospizes Schöneberg-Steglitz stand anschließend 
auf dem Programm. Diese Besuche fanden in Begleitung weiterer SPD-PolitikerInnen statt 
und waren - ebenso wie der Besuch der Friedrich-Bayer-OS beim Vorab-Termin am 9. März - 
nicht-öffentlich.  
Öffentliche Termine im Rahmen des Stadtteiltages
Nachmittags fand ein Infostand mit Baustadtrat Uwe Stäglin und kommunalpolitisch aktiven 
Mitgliedern der SPD Südende statt. Ort: Steglitzer Damm/Ecke Wilseder Straße
Abends gab es im Griechischen Kulturzentrum, Mittelstr. 33 eine Podiumsdiskussion zum 
Thema „Häusliche Gewalt“ mit:
Moderation: 
Ulrike Neumann MdA, Frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

Anschließend wurde ebenfalls im Griechischen Kulturzentrum beim geselligen „Get together“ 
mit Justizsenatorin Gisela von der Aue an "100 Jahre Internationaler Frauentag" erinnert. 
Bei mediterranen Snacks und Getränken bot sich die Gelegenheit zu Gesprächen mit allen 
Beteiligten und Gästen des Stadtteiltages. 
Alle Infos zum Stadtteiltag stehen im Einladungs-Flyer (PDF)
Einladung zu den Abschlussveranstaltungen im Griechischen Kulturzentrum (PDF)
Weitere Bilder vom Stadtteiltag befinden sich im Fotoalbum.

 

SPD-Fraktion zieht gute Bilanz der Gleichstellungspolitik
7. März 2011

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ulrike
Neumann, zieht anlässlich des besonderen Jubiläums "100 Jahre Internationaler Frauentag“ eine
gute Bilanz der Gleichstellungspolitik in Berlin.
Ulrike Neumann erklärt: "Wir haben in Berlin im Bereich Gleichstellungspolitik viel erreicht. So hat
die Reform des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) im November 2010 das Gesetzesziel 
unmissverständlich klargestellt: die paritätische Teilhabe von Frauen im Beruf, auch in Führungspositionen. 
Wir haben Transparenz bei Stellenausschreibungen, mit Familie zu vereinbarende Anforderungsprofile 
und die Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Top-Jobs festgeschrieben. Die Rechte der 
Frauenvertreterinnen in Verwaltungen und Unternehmen haben wir gestärkt.
Verbesserte Regelungen für die Auftragsvergabe an Privatunternehmen und die Einbeziehung der 
Bauwirtschaft sorgen dafür, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch auf die
Frauenförderung eines Unternehmens geachtet wird.
Aufstellung und Vollzug des Berliner Landeshaushalts sind auf gerechte Geschlechterpolitik
ausgerichtet. Beim Ausbau und der Anwendung der entsprechenden Steuerungsinstrumente, in
der Fachsprache „Gender Budgeting“ genannt, sind wir Vorbild im In- und Ausland.
Trotz bestehender Finanzprobleme haben wir eine gute Infrastruktur für Projekte der Frauenhilfe
und -selbsthilfe erhalten und teilweise weiter ausgebaut.
Mit dem Programm zur Förderung von Chancengleichheit in Forschung und Lehre nehmen wir bei
der Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft die Spitzenposition ein.
Wir kämpfen weiter dafür, dass Frauen selbstständig und gleichberechtigt leben und arbeiten
können. Dazu gehören der Abbau von Lohnungleichheit, Prävention und Ächtung häuslicher
Gewalt sowie entschiedenes Vorgehen gegen Zwangsverheiratung und gegen Zwangsprostitution.
Während in schwarz-gelb regierten Bundesländern Rückschritte zu beklagen sind, ist die Berliner
Gleichstellungspolitik mehr denn je Vorbild. Selbst nach 100 Jahren "Internationaler Frauentag“
bleiben jedoch viele gesellschaftliche Baustellen, die uns mahnen, nicht nachzulassen im Kampf
für Frauenrechte als unveräußerliche Menschenrechte."

Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 7. März 2011 (PDF)

 

Das novellierte LGG ist am 28.11.2010 in Kraft getreten

Was lange währt, wird endlich gut! Einen Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ist das Neunte Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes am 28. November in Kraft getreten. Die umfassende Novelle zum LGG enthält wichtige Änderungen und Neuerungen, die Sie mit Hilfe einer Gegenüberstellung von altem und neuem Gesetzestext im Einzelnen nachvollziehen können.

Hier finden Sie das neue LGG sowie die Synopse (LGG alt/neu) als PDF zum Downloaden.


Mündliche Anfrage vom 25. November 2010

73. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ulrike Neumann (SPD)


Frauenförderung: Eingliederungsprojekte auf dem Arbeitsmarkt erhalten!

Ich frage den Senat:
1. In welcher Weise sind nach Erkenntnissen des Senats das Projekt der Stadtteilmütter und andere Projekte zur Eingliederung von z. B. älteren arbeitslosen Frauen bzw. Frauen, die nach der Kinderpause wieder in den Beruf zurückkehren wollen, von der Streichung der Mittel auf Bundesebene betroffen?
2. Welche Auswirkungen wird die Kürzung auf Bundesebene speziell für die Situation der Frauen auf dem Berliner Arbeitsmarkt haben, und welche Maßnahmen plant der Senat gegen den Wegfall der Unterstützung von Frauen im Bereich der Arbeitsmarktprojekte und für die Abfederung dieser Auswirkungen?

Die Antworten und weiteren beantworteten Nachfragen hierzu :
Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

Hier geht es zum Videomitschnitt der Mündlichen Anfragen auf rbb-online
 


Rede im Parlament

In der 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses in der 16. Wahlperiode am 25. November 2010 habe ich zu TOP Prioritäten gem. § 59 der Geschäftsordnung, lfd. Nr. 4.1 a) Antrag der Grünen "Prävention ausbauen: häusliche Gewalt ist keine Privatsache!" Drs. 16/3644, b) Entschließungsantrag der Grünen "Berlin gegen Gewalt an Frauen" Drs. 16/3645
    in Verbindung mit
Dringlicher Entschließungsantrag der SPD und der Linksfraktion "Gewalt geht uns alle an: Keine Gewalt gegen Frauen!" Drs. 16/3662
    in Verbindung mit
Dringlicher Entschließungsantrag der FDP "Gewalt gegen Frauen ächten und entschlossen bekämpfen!" Drs. 16/3666

    die
folgende Rede gehalten:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Vor 50 Jahren, am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal vom dominikanischen Geheimdienst ermordet. 1999 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 25. November zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erklärt und dazu aufgefordert, an diesem Tag Aktivitäten zu organisieren, die für das Problem der Gewalt gegen Frauen sensibilisieren.

Seit 2001 finden in Berlin an diesem Tag vielfältige Aktionen statt. Damals hat Terre des Femmes auch mit der Fahnen-Aktion begonnen. In diesem Jahr wehen zum zehnten Mal überall in der Stadt blaue Fahnen mit der Aufschrift: Frei Leben ohne Gewalt – auch hier vor dem Abgeordnetenhaus. Meine Fraktion und ich unterstützen die Aktion. Nein-Karten gegen Gewalt an Frauen haben wir heute Vormittag auf dem Potsdamer Platz verteilt. Unser Präsident, Walter Momper, war auch dabei.

Die frühere UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, brachte es 2007 in einer Rede auf den Punkt: Gewalt gegen Frauen ist das immer noch am weitesten verbreitete, aber am seltensten bestrafte Verbrechen der Welt. Die vielen Facetten weltweiter Gewalt an Frauen sind bekannt. Ein Viertel bis die Hälfte der Frauen haben Gewalterfahrungen mit ihrem Partner. Jährlich sterben mehr als 5 000 Frauen durch sogenannte Ehrenmorde. Bei weniger als 5 Prozent von Vergewaltigungsfällen kommt es zur Strafverfolgung. Täglich sterben mehr Frauen an den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt als an anderen Menschenrechtsverletzungen. Frauen sind Opfer von Genitalverstümmelungen, Steinigungen und Menschenhandel. Sie werden versklavt und sexuell ausgebeutet. Sie werden Opfer von Folterungen und Tötungen, von Verschwinden-Lassen. In allen Regionen der Welt leben Millionen von Frauen in Armut, werden ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beraubt. Auf dem Arbeitsmarkt werden Frauen vielfach diskriminiert oder sind zur Arbeitslosigkeit verurteilt. Die Feminisierung der Armut ist ein Einfallstor für Frauenhandel und Zwangsprostitution.

Gewalt gegen Frauen muss überall dort bekämpft werden, wo sie auftritt, auch in Berlin. Berlin verfügt über ein breit gefächertes Hilfs- und Schutzangebot. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitseinrichtungen und Frauenprojekte arbeiten zusammen. Wichtig ist, dass Frauen schnell und umfassend über Hilfsangebote informiert werden. Frühzeitige Gegenwehr gegen gewaltgeprägte Lebensverhältnisse schützt nicht nur Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Frauen, sie dient auch dem Wohl der Kinder.

Auch wir wollen die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand unter Strafe stellen. Wir lehnen es aber entschieden ab, dass die Bundesregierung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der Frauen an vorherige längere Ehedauer knüpfen will. Damit würde die Abhängigkeit der Frauen von ihrem Ehepartner verstärkt, Zwangsverhältnisse und Gewalt würden begünstigt.

Befremden muss auch, dass in dem Antrag der Grünen die unterschiedliche Herkunft der Männer besonders betont wird. Gewalt gegen Frauen ist doch nicht zuletzt ein Problem der überwiegend hier geborenen und aufgewachsenen Männer. Gewalt tritt in allen Schichten und Klassen und auch in allen Nationalitäten auf.

Aktuell wird im schwarz-gelb regierten Sachsen bei den Haushaltsberatungen massiv der Rotstift dort angesetzt, wo es um Frauenprojekte geht. Ich bin froh, dass es uns 2009 in Berlin gelungen ist, die Finanzierung von Frauenprojekten zu sichern und auszubauen, vor allem der Projekte gegen häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhandel und auch das Programm zur Beschäftigung von Frauen mit Benachteilungen und für die Stärkung der Fraueninfrastruktur. Auch insoweit ist Berlin Stadt der Frauen. Ich bitte um Annahme unserer Entschließung! – Danke!

Hier finden Sie die gesamte Debatte zu diesem TOP:
Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

Und hier geht es zum Video-Mitschnitt meiner Rede in der Plenardebatte auf rbb-online
Hinweis: Die Redebeiträge sind wieder einzeln abrufbar (kürzere Videos).


Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

- SPD-Fraktion verteilt Postkarten "NEIN zu Gewalt an Frauen!"

Bild der NEIN!-Karte

Anlässlich des internationalen Gedenktages "NEIN zu Gewalt an Frauen!" am 25. November verteilen die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ulrike Neumann, und weitere Abgeordnete Postkarten gegen häusliche Gewalt. An der traditionellen Verteilaktion nimmt auch wieder der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses, Walter Momper, teil. Beginn ist um 11.00 Uhr am Potsdamer Platz am U-Bahn-Eingang (vor dem Coffee Shop).

Download der Pressemitteilung der SPD-Fraktion (PDF)

Download der NEIN!-Karte (PDF)

Einige Bilder von der Kartenverteilaktion als Bildschirmpräsentation (PPT)
 


Gute Nachricht für die Frauen in Berlin:
 
Das LGG ist novelliert !

Am 11. November 2010 ist das 9. Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) entsprechend der dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen CDU und FDP im Plenum beschlossen worden. Ich bin sehr froh, dass nach gründlichen Beratungen eine so breite Mehrheit im Plenum gefunden werden konnte.

Download des beschlossenen Gesetzestextes (PDF)

Die 9. LGG-Novelle tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
 

Rede im Parlament

In der 72. Sitzung des Abgeordnetenhauses in der 16. Wahlperiode am 11. November 2010 habe ich zum TOP 4.5 a) Dringliche zweite Lesung, Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes, Beschlussempfehlung WiTechFrau zu Drs 16/3619 Antrag der Grünen Drs 16/2438 und TOP 4.5 b) Dringliche zweite Lesung,  Neuntes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes, Beschlussempfehlung WiTechFrau Drs 16/3620 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3267, die folgende Rede gehalten:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Nach zügiger, doch intensiver und konstruktiver Beratung im Abgeordnetenhaus werden wir die jüngste und umfangreichste Novellierung unseres fast zwanzig Jahre alten Berliner Landesgleichstellungsgesetzes erfolgreich abschließen. Das erfüllt mich mit Freude, auch mit Stolz - mit Stolz auf die wichtigen Verbesserungen, die wir durchsetzen konnten.
Ich kann im Folgenden nicht auf alle Einzelheiten der Gesetzesänderung eingehen. Drei Punkte möchte ich hervorheben:

Erstens:
Es ist uns gelungen, den Anwendungsbereich des Gesetzes klar zu stellen: Auch für alle Vorstands- und Geschäftsführungspositionen in Eigenbetrieben und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung gilt der Grundsatz der paritätischen Teilhabe von Frauen. Zweifel und Streitigkeiten sind da ein für alle Mal ausgeschlossen!
Stellenbesetzungen und auch Vorstandspositionen werden in Form einer Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht. Das schafft Transparenz. Eine Beschränkung auf „Innere Zirkel“ wird es nicht mehr geben, Mauscheleien schon gar nicht. Insgesamt werden dadurch künftig deutlich mehr Frauen in höhere und höchste Führungspositionen gelangen.

Zweitens:
Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe werden mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung einzuführen und umzusetzen. Das werden wir durch die Absenkung der Grenzwerte bei den Auftragssummen und durch die Einbeziehung von Aufträgen über Bauleistungen erreichen.
Von einem Teil der betroffenen Unternehmer und - wie erstaunlich - von CDU und FDP ist zu hören: Durch diese Reform würde die Berliner Wirtschaft angeblich gefährdet, ja teilweise zerstört, wenn mehr Frauen beteiligt sind. Das wurde damals schon in grellen Farben an die Wand gemalt. Passiert ist damals nichts, und jetzt wird es auch nicht geschehen – ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft wird boomen mit den Frauen!

Drittens:
Die Rechte der Frauenvertreterinnen in den Verwaltungen und Unternehmen werden gestärkt. Damit wird an der bewährten Konzeption festgehalten, die Wahrnehmung der Rechte der Frauen zu allererst in die Hände der Frauen selbst und der von ihnen demokratisch gewählten Vertreterinnen zu legen. Und diese Konzeption wird ausgebaut.
Die Frauenvertreterinnen haben künftig noch stärkere Beanstandungsrechte mit aufschiebender Wirkung. Und die Frauenvertreterinnen können zur Wahrung ihrer Rechte auch gerichtlich vorgehen.
Wir halten diese Regelungen für wirksamer als die von den Grünen beantragte Verbandsklage. So etwas mag bei der Geltendmachung von Vorschriften des Naturschutzes sachgerecht sein. Bei der Wahrung von Frauenrechten aber ist es weder sinnvoll noch demokratisch. Denn damit würde über die Köpfe der betroffenen Frauen hinweg agiert.

Nach den Abstimmungen im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen erwarte ich mir auch jetzt im Plenum eine deutliche Mehrheit, die über die Stimmen der Koalition hinausgeht. Ich begrüße das und zolle denen ausdrücklich Respekt, die in Einzelpunkten anderer Auffassung sind, aber insgesamt doch zustimmen können.
Danken möchte ich auch für die konstruktiven Ausschussberatungen und für die Hinweise, die wir von Verbänden und Einzelpersonen außerhalb des Parlaments erhalten haben.
Dank gebührt vor allem dem Senat, insbesondere der zuständigen Frauenverwaltung, für die Gesetzesvorlage, auf der aufbauend wir die Endfassung formulieren konnten.

Ich komme zum Schluss. - Dieses Gesetz war vor 20 Jahren eines der ersten Gleichstellungsgesetze. Wir hatten damals schon das Gefühl, dass wir etwas Besonderes auf den Weg gebracht hatten. Die, die damals dagegen gewesen sind, werden sich heute wahrscheinlich wieder verweigern. Wir haben das Gesetz bisher acht Mal den veränderten Bedingungen angepasst, weiterentwickelt und verbessert. Mit der jetzigen, der neunten Novelle haben wir einen großen Schritt nach vorn getan. Berlin wird nach dieser Gesetzesänderung in der Frauengleichstellung weiter führend, wird weiter Stadt der Frauen sein. Ich bitte um eine breite Zustimmung! - Danke sehr.

Hier finden Sie die gesamte Debatte zu diesem TOP:
Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

Und hier geht es zum Video-Mitschnitt der Plenardebatte auf rbb-online
Hinweis: Der RBB hat das Internetangebot geändert. Künftig können Redebeiträge nicht mehr einzeln, sondern nur gebündelt zu einem Tagesordnungspunkt abgerufen werden.

 


Sachstand zur 9. Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)

Am 3.11.2010 wurde die 9. LGG-Novelle im mitberatenden Rechtsausschuss behandelt. Anschließend kam die Novelle am 8.11.2010 in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Auf der Plenarsitzung am 11.11.2010 wird abschließend beraten.

Pressemitteilung Ulrike Neumann und Jörg Stroedter zur 9. LGG-Novelle am 8.11.10 (PDF)

Service: Die dazugehörigen Unterlagen stelle ich hier zum Nachlesen zur Verfügung:

Abgesehen vom Punkt der Verbandsklage wurden wesentliche Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage der Koalitionsfraktionen berücksichtigt (teilweise sogar noch sehr verbessert), sodass diese der Vorlage der Koalition zustimmen konnten.

Die CDU-Fraktion brachte diverse Änderungen ein, die den vorherigen Ankündigungen jedoch teilweise sehr widersprachen und mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt wurden. Die FDP-Fraktion hatte keinen eigenen Änderungsantrag zum LGG eingebracht.

Dringliche Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen:

Download des Beschluss-Protokolls der Ausschuss-Sitzung WTF am 8.11.10 (PDF)


Zusätzlicher Terminhinweis: Am Mittwoch, den 1. Dezember 2010, werde ich auf der Kreis-Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) Steglitz-Zehlendorf ab 19 Uhr im SPD-Kreisbüro, Thaliaweg 15, 12249 Berlin ausführlich zum Novellierungsprozess des LGG Stellung nehmen. Gäste sind herzlich willkommen.


Gleichstellungsgesetz

Im November soll das neue Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet werden. In den Bereichen Frauenförderung, Besetzungsverfahren von Führungspositionen und bei den Aufgaben der Frauenvertreterinnen wird das bisherige Gesetz präzisiert und ausgeweitet. So müssen zukünftig z. B. Vorstands- und Geschäftsleitungsfunktionen der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Form einer Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht werden. Gleiches soll bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung Berlins gelten. Die Novelle wurde ausführlich in den Ausschüssen mit einer Anhörung sowie mit dem Koalitionspartner beraten.

Ansprechpartnerin: Ulrike Neumann

Service 1: Diese Mitteilung ist der Oktober-Ausgabe von  "FraktionTicker" entnommen. Dies ist eine neue Publikation der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die in komprimierter Form Informationen aus dem Parlament (Gesetze, Initiativen, Beschlüsse) liefert und die Sie über diesen Link kostenlos abonnieren können.

Download von FraktionTicker (PDF)
 

Service 2: Am 6. September 2010 fand in der 65. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen eine Anhörung zur 9. Novelle des LGG statt.

Als Expertinnen nahmen Stellung:

  • Susanna Brodersen (Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der gewählten Frauenvertreterinnen in den Dienststellen des Landes Berlin)

  • Melanie Bähr (IHK Berlin)

Prof. Dr. Jutta Glock (Deutscher Juristinnenbund Berlin) konnte leider nicht erscheinen. Zahlreiche weitere Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden und interessierten Organisationen lagen den Abgeordneten rechtzeitig zur Sitzung als Papier vor.

Download des Wortprotokolls dieser Anhörung (PDF)


 

„Rosenstr. 76“

- Häusliche Gewalt wahrnehmen, zum Thema machen, überwinden.

Am 10. September wurde in der Charité Campus Benjamin Franklin (CBF) die äußerst sehenswerte Wanderausstellung „Rosenstr. 76“ eröffnet. Konzipiert wurde die Ausstellung ursprünglich 2008 von der Evangelischen Kirche Westfalen und von „Brot für die Welt“.

Die „Rosenstr. 76“ sieht aus wie eine normale Dreizimmerwohnung, die exemplarisch für Räume steht, in denen die Gewalt zu Hause ist. Dies ist einer der brutalen Orte, an denen Menschen psychisch und sexuell erniedrigt, geschlagen, vergewaltigt und manchmal auch getötet werden.

Was hinter den Türen der „Rosenstr. 76“ verborgen geschieht, könnte überall passieren: In Deutschland oder anderen Nationen, in engen Großstadtwohnungen oder vornehmen Villen, in von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien oder bei den oberen Zehntausend – sogar in unserem unmittelbaren Umfeld!

Die Ausstellung zeigt häusliche Gewalt dort, wo sie stattfindet – in den eigenen 4 Wänden. Wer die vollständig eingerichtete Wohnung durchstreift, z.B. den Anrufbeantworter abhört oder im Bücherregal stöbert, kann im wahrsten Sinne des Wortes hinter der Fassade des Alltäglichen das Grauen der Gewalt entdecken. Beim Eintritt in die Ausstellung werden die Besucher aufgefordert, hinter die schöne Fassade zu schauen: Sie sollen Türen öffnen, Schränke inspizieren oder technische Geräte benutzen...

Häusliche Gewalt ist kein reines Frauenthema: Kinder sind meistens direkt (mit-)betroffen. Es gibt auch das Phänomen der häuslichen Gewalt gegen Männer.

Informationen an alltäglichen Gegenständen reden über Zahlen, Fakten und Schicksale, wenn diese mit offenen Augen betrachtet werden. In der „Rosenstr. 76“ werden die vielfältigen Aspekte häuslicher Gewalt beleuchtet – rund 35 Informationsschilder an einzelnen Gegenständen zeigen Ursachen, Formen und Auswirkungen, aber auch harte Zahlen und Fakten wie beispielsweise Kostenaufstellungen und Statistiken. Selbst das Thema „Genitalverstümmelung“, das nach Angaben von Terre des Femmes ca. 20.000 in Deutschland lebende Frauen betrifft, wird nicht ausgespart.

Drei Pflegekräfte aus der Rettungsstelle der Charité hatten die Initiative, diese gelungene Ausstellung ins CBF nach Steglitz zu holen – und das war gar nicht leicht. Ich habe diese Initiative von Claire Hemmert-Seegert, Marion Petzke-Boshoff und Martina Woelk gern unterstützt und möchte mit diesem Artikel dazu beitragen, dass sie nun auch gut besucht wird, damit häusliche Gewalt wahrgenommen, thematisiert und überwunden werden kann.

Die Ausstellung ist noch bis zum 10. November zu sehen. Sie wird durch zahlreiche Info-Veranstaltungen zum Thema „Häusliche Gewalt“ begleitet und ich empfehle sehr, diese zu besuchen. Weitere Infos: www.charite.de/ oder rosenstr76.charite.de/

1999 wurde in der Rettungsstelle (damals noch Uniklinikum Benjamin Franklin - UKBF) das Projekt „S.I.G.N.A.L. - Hilfe für Frauen“ implementiert. Es war damals noch ein ganz einzigartiges Projekt in Deutschland. Ziel dieses Projektes war es und ist es immer noch, häusliche Gewalt zu erkennen und den Patientinnen neben medizinischer Betreuung in der Rettungsstelle auch Gesprächsangebote zu machen und Informationen über Hilfs-Angebote zu geben.

Als Frauenpolitikerin habe ich das Projekt von Anfang an unterstützt. Über die damalige Frauenbeauftragte am UKBF Renate Tonnes, über Marianne Peters (die nun auch den Ausstellungs-Flyer layoutet hat) und über viele weitere Kontakte zum allgemeinen Klinik- und zum Pflegepersonal habe ich mich über die kontinuierliche Weiterarbeit des Projektes informiert.

2009 konnte S.I.G.N.A.L. sein 10-jähriges Bestehen feiern. Nun hoffe ich sehr, dass bei allen tagesaktuellen Diskussionen rund um die Charité und um unseren Standort in Steglitz auch dieses spezielle Thema der häuslichen Gewalt die gebührende Aufmerksamkeit behält.

Am 25. November ist wieder der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“. Auch in Berlin finden jedes Jahr zahlreiche Aktivitäten rund um diesen Gedenktag statt. Ich begrüße die vielfältigen Aktivitäten wie z.B. die Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ der Bäckereien mit der BIG-Hotline oder die Fahnenhissaktionen von Terre des Femmes.

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus verteilt jedes Jahr eine Protestkarte mit der einfachen Botschaft: NEIN! Wir sagen: NEIN zu Gewalt an Frauen.

Es ist explizit auch unserer sozialdemokratischen Initiative zu verdanken, dass nun bei häuslicher Gewalt gilt: Der Täter geht, das Opfer bleibt:
Im Gewaltschutzgesetz ist festgeschrieben, dass das Opfer in seiner eigenen Wohnung bleiben und der Täter von der Polizei zeitlich befristet weggewiesen werden kann. Der Aktionsplan gegen häusliche Gewalt und die gesetzlichen Regelungen, die der Polizei die „Wegweisung“ von Gewalttätern ermöglicht, sind Erfolge.

Die Grundsteine haben wir gelegt – weitere Hilfe muss folgen. Denn leider sind die unterschiedlichen Dimensionen von häuslicher Gewalt gegen Frauen bis hin zu Zwangsheirat und Zwangsprostitution nach wie vor Realität und auch in einem Bezirk wie Steglitz-Zehlendorf ein Thema, das wir nicht außer acht lassen werden. Frauenrechte sind Menschenrechte. Das Grundgesetz gilt für alle Frauen – auch für Migrantinnen.

Ulrike Neumann, MdA

Querverweis: Diesen Artikel habe ich am 21.10. als Beitrag für die Internetseiten der SPD Steglitz-Zehlendorf erstellt. Er ist also auch dort unter der Rubrik "Nachrichten" zu finden.

Download der NEIN!-Karte (PDF)

 


Rede im Parlament

In der 67. Sitzung des Abgeordnetenhauses in der 16. Wahlperiode am 17. Juni 2010 habe ich zum TOP Prioritäten gem. § 59 der Geschäftsordnung, lfd. Nr. 4.5: I. Lesung Neuntes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes, Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3267 die folgende Rede gehalten:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Ich freue mich sehr, dass wir heute die Neunte Novelle zum Landesgleichstellungsgesetz in I. Lesung beraten können. Ich bedanke mich herzlich bei denen, die in der Verwaltung diese wichtige und arbeitsintensive Arbeit geleistet haben. Weiter bedanke ich mich bei denen, die mit zivilgesellschaftlichem Engagement Kritik und Änderungsvorschläge formuliert haben. Hier nenne ich ausdrücklich den Juristinnenbund und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenvertreterinnen.

Wir werden in den parlamentarischen Beratungen jedes einzelne Argument sorgfältig prüfen. Und am Ende wird das LGG deutlich verbessert noch intensiver wirken als bisher. Unser Berliner LGG war schon bisher beispielhaft. Auf seiner Basis konnten erhebliche Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Unsere Erfolge zeigen, die Frauenförderung und vor allem die von neoliberaler Seite geschmähte Quote „wirkt auf die“ „tatsächliche ... Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ hin. So fordert es wörtlich der Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz. Nur verbindliche gesetzliche Regelungen führen zu wirksamer Gleichstellung.

Trotz aller Erfolge war und ist auch bei uns in Berlin noch längst nicht alles so, wie es sein sollte. Wir haben zu Recht Entscheidungen kritisiert, die Prinzipien des LGG bei der Besetzung von Spitzenpositionen in landeseigenen Unternehmen nicht beachtet haben. Das war auch ein Grund dafür, dass wir den Senat am 25. Juni 2009 ein-stimmig zur Vorlage dieser Gesetzesnovelle aufgefordert haben. Heute stelle ich gerne fest, dass jetzt nicht nur der geforderte Gesetzentwurf vorliegt, sondern dass auch ab Oktober dieses Jahres an der Spitze der BVG eine Frau sein wird. Das gehört auch in diesen Zusammenhang.

Für die weiteren Diskussionen ist uns klar: Das LGG muss flächendeckend das regeln, was auf Landesebene geregelt werden kann. Unmittelbar betrifft das die öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin, mittelbar die Unternehmen auf privatrechtlicher Basis, an denen das Land beteiligt ist. Schon heute kann ich sagen, dass Berlin mit dieser Novelle die bundesweit weitreichendsten Bestimmungen zur Geltung eines LGG bei privaten Gesellschaften mit Landesbeteiligung vorsieht.

Reden müssen wir noch einmal über die gemeinsamen Einrichtungen von Berlin und Brandenburg. In der Sache sehe ich da keine wirklichen Differenzen. Welches die besten Regelungsformen und Formulierungen sind, werden wir in sachlichen Diskussionen klären.

Wir brauchen klare, verbindliche und transparente Regelungen für die Besetzung von Stellen, insbesondere für Führungspositionen. Ob wir durch Ausschreibungen oder öffentliche Bekanntmachungen auf zu besetzende Stellen hinweisen, können wir diskutieren. Möglicherweise müssen mehrere Wege gleichzeitig beschritten werden.

Wir brauchen eine Stärkung derjenigen, die in den Einrichtungen und Unternehmen von ihrer Funktion her für die Gleichstellung eintreten. Das gilt sowohl für die Frauenvertreterinnen als auch für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Wichtig ist uns auch die Einflussnahme auf privatwirtschaftliche Unternehmen, soweit das durch landesgesetzliche Regelungen über die Auftragsvergabe in § 13 und über Subventionierung in § 14 weiter verbessert werden kann. Wichtig ist uns auch die Möglichkeit, dass künftig von der zuständigen Senatsverwaltung Verwaltungsvorschriften erlassen werden können. Für beides enthält der Senatsentwurf Regelungen. Das sind nur wenige Beispiele. Für weitere fehlt mir jetzt die Zeit.

Noch einmal unterstreichen will ich aber: Auf den Senatsentwurf können wir gut aufbauen. Die Anregungen, die von gesellschaftlichen Gruppen vorliegen und die wir aus den Reihen des Parlaments erwarten, können weiterhelfen. Entscheidend wird aber ein konstruktiver und solidarischer Diskussionsprozess sein, wie er der Thematik angemessen ist. Dazu sollten wir alle beitragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

Hier finden Sie die gesamte Debatte zu diesem TOP:
Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

Und hier geht es zum Videomitschnitt meiner Plenarrede auf rbb-online

Hinweis: Der RBB hat das Internetangebot geändert. Künftig können Redebeiträge nicht mehr einzeln, sondern nur gebündelt zu einem Tagesordnungspunkt abgerufen werden.


 

Girls' Day am 22. April 2010

26 Mädchen und junge Frauen nutzten beim diesjährigen 10. Girls’ Day die Chance, bei der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses einen Tag mit Politikerinnen und Politikern zu verbringen und das Berufsfeld Politik kennen zu lernen.

Unter dem Motto „Mädchen machen Politik“ beteiligten sich - koordiniert über die Berliner SPD - über 30 Politikerinnen und Politiker der Kommunal-, Landes- und Bundesebene als Mentorinnen und Mentoren daran. Die meisten boten zwei interessierten Mädchen aus ihren jeweiligen Wohnbezirken einen Platz an. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Merkel offerierte sogar sechs Plätze für Mädchen aus Charlottenburg-Wilmersdorf und aus ihrem Betreuungswahlkreis Steglitz-Zehlendorf. Fünf Girls nahmen diese Extra-Offerte gern an, so dass insgesamt rund 70 Mädchen in SPD-Arbeitszusammenhänge hineinschnuppern konnten.

Melisande Riefler und Frederike Krüger haben meinen Arbeitsplatz in der SPD-Fraktion und in der Gleichstellungsstelle besucht. Melisande ist 11 Jahre alt und besucht das Hildegard-Wegscheider-Gymnasium in Steglitz-Zehlendorf. Frederike ist 14 Jahre alt und besucht die Gustav-Heinemann-Oberschule, ebenfalls in Steglitz-Zehlendorf.

Ich habe den Mädchen-Zukunftstag stets sehr unterstützt und freue mich, dass in diesem Jahr bereits über 1 Million Mädchen insgesamt teilgenommen haben, wie die bundesweite Koordinierungsstelle des Girls’ Day zum zehnjährigen Jubiläum bilanziert hat. 

Die Idee geht zurück auf den amerikanischen „Take-Our-Daughters-To-Work-Day“, an dem Schülerinnen in den USA den Arbeitsplatz ihrer Eltern besuchen (mehr dazu lesen Sie unter www.girls-day.de).

Der Girls’ Day ist gut geeignet, das Berufswahlspektrum der Mädchen zu erweitern und sie zu ermutigen, sich auch in „Männerdomänen“ zu begeben. Neben MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) gehört auch die Politik zu den zukunftsträchtigen Tätigkeitsfeldern, die Mädchen und junge Frauen für sich entdecken und erobern sollten! 

Viele schöne Bilder von diesem Tag finden Sie in meiner Rubrik »Fotoalbum«.
 


Aktion zum Equal Pay Day am 26. März 2010


...denn es sind 85 Tage mehr, die Frauen in Deutschland aktuell benötigen, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt der Männer zu kommen. Wir machen uns stark für den Abbau von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern.

Am 26. März 2010 ist Equal Pay Day.

Der internationale Aktionstag für gleiche Löhne für Frauen und Männer wird von der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses mit einer Postkarten-Verteilaktion begleitet.

 

Das Aktionsbündnis Equal Pay Day trifft sich an dem Tag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr auf dem Platz des 18. März (Westseite Brandenburger Tor).

 

Eingeladen sind neben den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Bundestages auch alle Bürgerinnen und Bürger. Wir machen uns gemeinsam mit den Veranstalterinnen für den Abbau von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern stark. Mehr Informationen zum Aktionsbündnis unter www.equalpayday.de



Mündliche Anfrage vom 25. März 2010

 

61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ulrike Neumann (SPD)

 

Equal Pay Day: Was unternimmt der Senat gegen ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern?


Ich frage den Senat:
1.
Wie stellt sich die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern dar, insbesondere in Bezug auf Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
2.
Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten will der Senat die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern verringern?

 

Die Antworten und weiteren beantworteten Nachfragen hierzu :

Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

 

Hier geht es zum Videomitschnitt der Mündlichen Anfrage auf rbb-online

 

Hinweis: Der RBB hat das Internetangebot geändert. Künftig können Redebeiträge nicht mehr einzeln, sondern nur gebündelt zu einem Tagesordnungspunkt abgerufen werden. Meine mündliche Anfrage und die Antwort hierzu ist also erst nach den Fragen der Spontanen Fragestunde zu hören und zu sehen.


 

Rede im Parlament

In der 60. Sitzung des Abgeordnetenhauses in der 16. Wahlperiode am 11. März 2010 habe ich zu TOP 4 c)  Umsetzung Gender-Mainstreaming I und II die folgende Rede gehalten:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kofbinger!

Ich glaube, ich bin im verkehrten Film. Ich glaube, dass Sie die Zeit verschlafen haben; vielleicht haben Sie einen Schneewittchenschlaf gemacht, wäre ja für Sie ganz schön. Wie Sie selbst sagten, sind Ihre Anträge schon etwas älter, und Sie nehmen absolut nicht zur Kenntnis, welche Fortschritte und Erfolge wir in der Zwischenzeit erzielt haben.

Besonders bei dem Antrag zu Datenerhebung und Datenbewertung ist festzustellen, dass er im Wesentlichen überholt ist. Der Gender-Datenreport von Ende des Jahres, der uns seit Kurzem schriftlich vorliegt, enthält die wesentlichen Angaben, um die es in Ihrem Antrag geht.

Die Fülle und die qualitative Aufbereitung der Daten in diesem Bericht suchen ihresgleichen. Schon dass der Bericht zustande gebracht werden konnte, ist bemerkenswert. Er beruht auf einer Kooperation von Berliner Senatsverwaltung und dem gemeinsamen Statistischen Amt von Berlin-Brandenburg. Das zeigt, dass solche länderübergreifenden Einrichtungen effektiv auch für eines der beteiligten Länder arbeiten können. Das zeigt deutlich, dass dazu aufwendige gesetzliche Regelungen – wie vorgeschlagen – nicht nötig waren. Ich freue mich, dass seit Kurzem eine Frau das Statistische Amt leitet, Frau Prof. Ulrike Rockmann. Allen, die an dem Gender-Datenreport mitgewirkt haben, sei ausdrücklich für ihre wertvolle Arbeit gedankt, für diesen ganz wichtigen und beispielhaften Beitrag zum Gender-Mainstreaming!

Die Forderungen im Antrag der Grünen sind durch diesen Bericht ganz überwiegend erfüllt, der Antrag ist praktisch erledigt. Er hätte daher aus guten Gründen abgelehnt oder besser noch zurückgezogen werden können. Zumindest aber hätte er von den Antragstellerinnen und Antragstellern an die jetzige Situation angepasst werden müssen. Dies hat die Koalition mit ihrem Änderungsantrag getan.

In unserer Fassung werden die erforderlichen Bemühungen des Senats zur Datenerfassung und Datenbewertung gewürdigt und unterstützt, zugleich wird der Senat aufgefordert, etwa noch bestehende Datenlücken schließen zu lassen. Das ist sachgerecht, und in diesem Sinne werden wir dem von uns geänderten Antrag zustimmen.

Der zweite Antrag der Grünen fordert vor allem verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen in Sachen Gender-Mainstreaming. Der Antrag verfehlt dabei nicht erst jetzt die tatsächliche Situation, er ist von Anfang an an der realen Problematik vorbeigegangen. Dieser Antrag unterstellt völlig undifferenziert, dass in der Berliner Verwaltung insgesamt und durchgängig Fachwissen über das Gender-Mainstreaming ebenso fehlt wie die Bereitschaft, es zu erwerben. Gegen diesen pauschalen Vorwurf nehme ich die engagierten und sachkundigen Frauen und Männer in der Verwaltung in Schutz, die seit Jahren zu beträchtlichen Fortschritten auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter beigetragen haben.

Wenn es tatsächlich zutrifft, dass die Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen teilweise unbefriedigend ist, helfen Unterstellungen nicht weiter. Wir müssen vielmehr prüfen, welche Ursachen das im Einzelnen hat. Das mag etwa an der Art der Angebote liegen, die nicht genügend zu motivieren scheinen. In der Fassung des Änderungsantrages wird an diese Überlegung angeknüpft;
ausdrücklich wird auf die Integration verschiedener Themen in regulären Fortbildungsveranstaltungen
Wert gelegt. Von einem integrativen Ansatz erwarten wir mehr Interesse und auch eine verstärkte Teilnahme. Den Senat fordern wir in diesem Sinne auf, einen Erfahrungsbericht über Veranstaltungsangebote mit einem solchen Ansatz vorzulegen.

Zum Abschluss meiner Bemerkungen möchte ich noch mein Erstaunen über den Grundansatz dieses zweiten Antrages der Grünen deutlich machen. Die Grünen glauben doch tatsächlich – und wollen auch uns glauben machen –, dass eine rechtliche Verpflichtung, dass Zwang zum Erfolg führt.

Druck soll die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht nur als physische Anwesenheit bewirken, sondern zugleich zu Interesse und Motivation führen. Ein solches Denken hätte ich wirklich nicht von den Grünen erwartet, aber man und auch Frau lernt nie aus. – Ich danke Ihnen!
 

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Hinweis: Der RBB hat das Internetangebot geändert. Künftig können Redebeiträge nicht mehr einzeln, sondern nur gebündelt zu einem Tagesordnungspunkt - hier Debatte zu TOP 4 c) - abgerufen werden. Mein Redebeitrag ist daher erst nach der Begründung der Anträge zu hören und zu sehen.


Pressemitteilung vom 05. März 2010

100 Jahre Internationaler Frauentag am 8. März

 

Zum Jubiläum erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner
Abgeordnetenhauses, Ulrike Neumann:

„Der Internationale Frauentag hat eine lange Tradition. Er entstand im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen. Initiiert durch Clara Zetkin (1857-1933) fand der erste Internationale Frauentag am 19. März 1911 statt. Schon damals wurden gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sowie die Festsetzung von Mindestlöhnen gefordert. Diese Forderungen haben bis zum heutigen Tag nicht an Aktualität verloren.

Vielerorts auf unserem Globus haben Frauen weder 'Brot noch Rosen'. Hierzulande haben Frauen das Wahlrecht und formal auch die Gleichstellung erstritten, doch spätestens im Zuge der Familienplanung ist es mit der Gleichheit oftmals vorbei. Die Emanzipation kommt voran wie eine Schnecke auf Glatteis, sagte Willy Brandt einmal.

1994 wurde dem Gesetzgeber mit der Ergänzung in Artikel 3 Absatz 2 unmissverständlich der Auftrag erteilt, überall dort tätig zu werden, wo Frauen benachteiligt und diskriminiert werden.  Und Artikel 10 der Berliner Verfassung ist in dieser Hinsicht noch deutlicher!

Wir kommen unserer Gleichstellungsverpflichtung aktuell dadurch nach, indem wir u. a.

Dennoch bleibt viel zu tun. Neben dem Internationalen Frauentag gibt es noch weitere Gedenktage wie den Equal Pay Day, den Girls' Day, den Tag gegen Gewalt an Frauen oder den Todestag von Hatun Sürücü, die uns mahnen, im Kampf für Frauenrechte als Menschenrechte nicht nachzulassen.

Die tatsächliche Gleichstellung kann durch Gesetz und Diskriminierungsverbot allein aber nicht erreicht werden. Auch in den Köpfen muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass Frauen gleiche Rechte haben. Erst wenn die Frauen überall auf der Welt an 365 Tagen im Jahr ihr Recht bekommen, können wir feiern. Das 100. Jubiläum des Frauentages ist immer noch ein Kampftag.“

 

Download der Pressemitteilung (PDF)

 

 


Rede im Parlament

In der 56. Sitzung des Abgeordnetenhauses in der 16. Wahlperiode am 10. Dezember 2009 habe ich in der ganztägigen Etatdebatte zum Haushaltsplan 2010/2011 als frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zu TOP 1 k: Einzelplan 13 - Wirtschaft, Technologie und Frauen - die folgende Rede gehalten:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Haushaltsdebatten sind immer auch Grundsatzdebatten und ziehen Bilanz über politisches Handeln. Unsere Bilanz für die Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Berlin ist positiv. Landeshaushalte sind aber leider nicht unabhängig von Steuer- und Finanzpolitik der Bundesebene. Aktuell setzt Schwarz-Gelb im Bund mit seiner Klientelpolitik der Umverteilung von unten nach oben die Landeshaushalte unter Druck. Einnahmeverluste für die Länder sind zu erwarten. Dieser Druck wird auch auf die Berliner Frauenpolitik Auswirkungen haben. Das sei denen deutlich gesagt, die meinen, dass sich fortschrittliche Frauenpolitik und die Kooperation mit Schwarz-Gelb miteinander verbinden lassen.

Trotz der schwierigen Haushaltslage in Berlin haben wir für eine fortschrittliche geschlechtergerechte Politik die finanziellen Weichen gestellt. Im Land Berlin sind alle Politikbereiche aufgefordert, sich der Gleichstellung und Frauenförderung zu verpflichten. Im heute zur Abstimmung stehenden Haushaltsplan kann man die erforderliche Umsetzung der Gleichstellungsverpflichtung in allen Ressorts gut nachvollziehen.

Der Haushaltsplanentwurf des Senats hatte bereits den Frauenetat und die Titel zur Gleichstellung abgesichert und sogar als Ausgleich für gewachsene Anforderungen und Kostensteigerungen in den Projekten mehr als 1 Million Euro zusätzlich eingeplant. Die Frauenprojekte bekommen eine Mittelerhöhung von 5 Prozent.

In den Haushaltsberatungen ist es meiner Fraktion gelungen, zusätzlich Mittel für Frauenprojekte zu mobilisieren. Dadurch können wir nun mehr tun gegen Zwangsverheiratung, häusliche Gewalt und Menschenhandel sowie zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Frauen.

Insgesamt erhalten die Frauenprojekte 12,3 Millionen Euro. Über zwei Millionen Euro wenden wir allein für das Programm zur Beschäftigung von Frauen mit besonderen Benachteiligungen auf. Die Frauenprojekte-Infrastruktur wurde abgesichert.

Besonders hervorzuheben ist die Fortführung und Aufstockung des „Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“. Damit wird ganz beträchtlich zum Erfolg der Berliner Hochschulen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft beigetragen. Berlin ist im bundesweiten Vergleich der Hochschulen auf dem ersten Platz. In Berlin wird jede vierte Professur mit einer Frau besetzt. Bundesweit ist es nur jede siebte Besetzung. Wir wollen, dass die Hälfte aller Professuren von Frauen besetzt werden. Das Programm hilft, dieses Ziel zu erreichen.

Entscheidend ist natürlich nicht allein die Mobilisierung finanzieller Mittel. Genauso wichtig ist die Art der wirksamen Umsetzung der politischen Ziele. Zentrales Instrument zur Umsetzung unserer Politik ist das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm. Dieses wird durch den dazugehörigen Masterplan konkretisiert. Hier werden die wichtigsten politischen Vorhaben der Legislaturperiode mit der Gleichstellungspolitik zusammengefasst. Dabei werden die Instrumente des Gender Mainstreaming und
des Gender Budgeting angewendet. Als einziges Bundesland, das systematisch Gender Budgeting als festen Bestandteil der Haushaltsplanung abbildet, ist Berlin durch unsere Politik ein Vorbild für viele andere.

Wichtige Grundlage der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist und bleibt seit 1990 das Berliner Landesgleichstellungsgesetz. Der soeben erschiene Neunte Bericht über die Umsetzung des LGGs ist eine gleichstellungspolitische Erfolgsbilanz. Allerdings zeigt der Bericht neben den deutlichen Erfolgen auf vielen Gebieten auch die offenen Handlungsfelder. Wir müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um zum Beispiel mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.

In diesem Zusammenhang begrüße ich, dass der Senat bei der Suche nach einem neuen BVG-Vorstand die Position öffentlich ausschreibt.

60 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fordern wir Frauen in allen Bereichen die Parität. – Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung zum Einzelplan 13.
 

Hier finden Sie den frauenpolitischen Teil der Debatte zu diesem TOP:
Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Auch in diesem Jahr wird die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses mit einer öffentlichen Aktion auf diesen Gedenktag hinweisen. Wir SPD-Abgeordneten werden am Mittwoch, 25.11.2009 um 08:00 Uhr am Potsdamer Platz Postkarten mit der Aufschrift "NEIN zu Gewalt an Frauen!" verteilen und damit ein deutliches Zeichen für unser Engagement gegen Gewalt an Frauen und Kindern setzen.

 

Download der Pressemitteilung der SPD-Fraktion (PDF)

Download der NEIN!-Karte (PDF)

 

Zum Hintergrund: Der 1999 von den Vereinten Nationen deklarierte Internationale Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen entstand vor dem Hintergrund der Verschleppung, Vergewaltigung und Ermordung von drei der vier Schwestern Mirabal - Patria, Minerva und Maria Teresa - im Jahr 1960 in der Dominikanischen Republik durch Soldaten des ehemaligen Diktators Trujillo. Nur eine der Schwestern überlebte: Dédé, die seither den Widerstand ihrer Schwestern lebendig hält.

Schon seit dem 25. November 1981 wird weltweit durch Aktionen, Veranstaltungen und Tagungen von Frauenprojekten und Initiativen, aber auch von staatlicher Seite zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufgerufen.

 

Weitere Informationen zur Geschichte des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen und zu den beiden bekanntesten Aktionen, die seit 2001 alljährlich stattfinden:

 


 

 

Pressemitteilung vom 12. Oktober 2009

Frauenprojekte erhalten höheren Zuschuss


Die frauenpolitischen Sprecherinnen Ulrike Neumann (SPD) und Evrim Baba (DIE LINKE) erklären:

Die Berliner Frauenprojekte erhalten ab 2010 mehr als 1 Mio. Euro zusätzlich. Das entspricht einer 5-prozentigen Erhöhung ihres Zuschusses als Ausgleich für gewachsene Anforderungen und Kostensteigerungen. Mit dem Beschluss, der heute mit der zweiten Lesung des Haushaltplanes im Fachausschuss Wirtschaft und Frauen gefasst wurde, unterstreicht die rot-rote Koalition den besonderen Stellenwert und die Notwendigkeit von Frauenförderung.

Schrittweise haben wir die Fraueninfrastruktur seit 2005 stabilisiert und gestärkt. Es gab keine weiteren Kürzungen, und zweijährige Verträge haben für Planungssicherheit gesorgt. Die hochprofessionell arbeitenden, selbstverwalteten Frauenprojekte teilen sich einen Etat von 12,3 Mio. Euro. Dazu kommen 2 Mio. Euro aus dem Programm zur Beschäftigung von Frauen mit besonderen Benachteiligungen und zur Stärkung der Frauenprojekte-infrastruktur. Die weiteren Schwerpunkte liegen bei Projekten gegen häusliche Gewalt und bei Projekten gegen Zwangsverheiratung.

 

Download der Pressemitteilung (PDF)

 

 


 porträt Ingrid Holzhüter
 

Trauer um Ingrid Holzhüter

Im Alter von 72 Jahren ist am 25. September die frühere Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Holzhüter verstorben. Nach ihrem Eintritt in die SPD 1975 engagierte sie sich in der Kommunalpolitik und in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF). Von 1978 bis 1987 war sie Kreisvorsitzende der ASF in Tempelhof, von 1988 bis 1990 Landesvorsitzende der ASF Berlin. von 1987 bis 1994 war sie Mitglied im ASF-Bundesvorstand und Mitglied des SPD Landesvorstandes Berlin.

Vier Jahre lang engagierte sie sich in der Tempelhofer Bezirkspolitik, 1985 wurde sie das erste Mal ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Sie wurde frauenpolitische Sprecherin und leitete mit großem Engagement die Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion, die ein Beratungsangebot für Frauen machte und sich gegen Diskriminierung in allen Bereichen einsetzte.1994 wechselte sie vom Berliner Abgeordnetenhaus in den Deutschen Bundestag, dem sie acht Jahre lang angehörte.

Als Tempelhofer Abgeordnete hielt sie engen Kontakt zu Sportvereinen und Kleingärtnern, sie setzte sich für Schulen und Jugendeinrichtungen im Bezirk ein, war Fördermitglied von Vereinen und sozialen Organisationen. Sie wollte keine abgehobene Politik machen, sondern nah bei den Menschen sein, die sie aus ihrer früheren Tätigkeit als Spielwarenfachverkäuferin mit ihren Alltagssorgen und Hoffnungen gut kannte und mit denen sie als Abgeordnete im Gespräch blieb, bei Kaffeetafeln mit Backwettbewerben oder bei politischen Diskussionen.

Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag engagierte sie sich weiter für Menschenrechte, ein besonderes Anliegen war ihr dabei die Unterstützung der Opposition im Iran. U.H.

 

Michael Müller: Einsatz für Gerechtigkeit und Solidarität

Der Landes- und Fraktionsvorsitzende der Berliner SPD, Michael Müller, erklärt zum Tod der langjährigen SPD-Abgeordneten Ingrid Holzhüter:
"Mit großer Bestürzung haben wir die Nachricht von Ingrid Holzhüters Tod aufgenommen. Ingrid Holzhüter verstarb am vergangenen Freitag im Alter von 72 Jahren. Sie hat sich immer für Gerechtigkeit und Solidarität eingesetzt. Ingrid Holzhüter war eine warmherzige, pragmatische Persönlichkeit, die stets ein offenes Ohr für Probleme anderer hatte. Ihr großes politisches Engagement für die Berlinerinnen und Berliner und ihre moralische Integrität werden uns immer in Erinnerung bleiben."
Im Abgeordnetenhaus war Ingrid Holzhüter über Jahre hinweg frauenpolitische Sprecherin und Leiterin der Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion. "Gerade in der Frauenpolitik war Ingrid Holzhüter Vorkämpferin und hat mit großer Kraft und großem Einsatz viel erreicht“, sagt Müller.
Ingrid Holzhüter war von 1985 bis 1994 Mitglied der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, von 1994 bis 2002 gehörte die Tempelhoferin dem Deutschen Bundestag an.
 

 

Pressemitteilung vom 29. Juli 2009

Neuer IBB-Vorstand: Neumann kritisiert Verfahren – und Frauensenator Wolf

Zu der heutigen Neubesetzung des IBB-Vorstands erklärt die frauenpolitische Sprecherin
der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ulrike Neumann:


"Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte auf seiner Sitzung am 25. Juni einstimmig den
Senat von Berlin aufgefordert, 'für die Besetzung von Vorstandspositionen und
Geschäftsführungen in allen Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung ein
transparentes Verfahren anzuwenden, um die Positionen geschlechtergerecht zu
besetzen'. Zugleich hatte das Abgeordnetenhaus den Senat verpflichtet, bis zum 31.
August einen Bericht vorzulegen, 'wie der Senat der Gleichstellungsverpflichtung (...)
hinsichtlich der Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen (...)
nachgekommen ist'. Ein Anlass dieses Beschlusses war die Tatsache, dass nach dem
Ausscheiden von Birgit Roos aus dem Vorstand der IBB ohne Ausschreibung ein
Nachfolger in den zweiköpfigen Vorstand bestellt worden war.


Dass nun mitten in der parlamentarischen Sommerpause und noch vor der angeforderten
Berichterstattung auch der zweite Vorstandsposten der IBB mit einem Mann besetzt
worden ist, kritisieren wir scharf. Dieses Vorgehen steht der Gleichstellungsverpflichtung
der Verfassung, dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Willen des Parlaments
eindeutig entgegen. Schließlich hatte das Parlament in seiner Sitzung im Juni einen
einstimmigen Beschluss gefasst. Gerade vom zuständigen Frauensenator Harald Wolf
erwarten wir, dass er sich für mehr Frauen in den Vorständen einsetzt und gegen die
Unterrepräsentanz von Frauen vorgeht."

Download meiner Pressemitteilung (PDF)

 


 

Rede im Parlament

In der 50. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode am 25. Juni 2009 habe ich zu TOP 18 D "Mehr Frauen in Führungspositionen" die folgende Rede zu Protokoll gegeben:

Was noch vor einem guten Monat unüberbrückbar kontrovers erschien: Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben wir die Grundlage geschaffen für einen einstimmigen Beschluss zum Thema „Mehr Frauen in Führungspositionen.“ Wir werden, die SPD-Fraktion wird diesem Antrag selbstverständlich auch im Plenum zustimmen. Und wir gehen davon aus, dass das auch alle anderen Fraktionen tun.

Damit ist auch – nach meiner Ansicht - dem Missbilligungsantrag der Grünen auf Drucksache 16/2384 vollends die Grundlage entzogen. Ich fordere die Grünen daher auf, diesen Antrag - nach der erfolgten Einigung auf ein gemeinsames politisches Vorgehen – zurückzuziehen. Sonst müssten wir ihn ablehnen.

Ich möchte heute daran erinnern, dass ich an dieser Stelle Folgendes zu etwaigen Differenzen bei der Auslegung des LGG ausgeführt habe:

Hier müssen wir Klarheit schaffen. Der richtige Ort dafür ist unser Fachausschuss. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die entsprechenden Vorschriften doch nicht so wasserdicht sind, dann müssen wir sie ändern, verbessern.

Das ist geschehen.

Entsprechend dieser Ankündigung haben wir Überzeugungsarbeit in unserer Partei und in unserer Fraktion geleistet. Und wir freuen uns, dass wir uns mit unserer Koalitionspartnerin auf den gemeinsamen Änderungsantrag geeinigt haben.

Mit unserem heutigen Parlamentsbeschluss steht dann - unzweideutig und einheitlich von allen Teilen des Parlaments gewollt - fest:

Erstens: Vorstandspositionen und Geschäftsführungen in allen Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung sind geschlechtergerecht zu besetzen.

Zweitens: Dieses hat in einem transparenten Verfahren öffentlich zu geschehen, vor allem in der Form einer Ausschreibung.

Drittens: In den Bereichen, in denen Zweifel geäußert wurden, ob die Grundsätze der Gleichstellungsverpflichtung gelten, wird der Senat klarstellende bzw. ergänzende gesetzliche Regelungen vorschlagen.

Viertens: Bis zum 31. August wird der Senat berichten, wie er den Auftrag des Abgeordnetenhauses konkret umgesetzt hat und weiter umsetzen wird.

Ich denke, das ist ein beachtlicher Erfolg für die Gleichstellungspolitik in Berlin. Ein Erfolg auch für die Frauen im Abgeordnetenhaus - über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinaus. Ein Erfolg insgesamt für die Frauen in dieser Stadt.

Die Freude über diesen Erfolg sollte uns zugleich ermuntern, über seine Vorbedingungen noch einmal nachzudenken und ganz bewusst aus den gemachten Erfahrungen zu lernen. Dazu gehört, dass eine konstruktive parlamentarische Debatte zwischen den Fraktionen und im Fachausschuss Einigungen auch dort ermöglicht, wo Schaufensteranträge dieses nicht möglich erschienen ließen. Dazu gehört aber auch die breite außerparlamentarische Anteilnahme an den Diskussionen im Parlament: Mit den Gewerkschaften und mit den Frauenvertreterinnen, mit der interessierten Öffentlichkeit und auch in den jeweiligen Parteiorganisationen.

Das alles macht Mut und gibt Hoffnung. Im nächsten Jahr wird das Landesgleichstellungsgesetz, das zunächst Landesantidiskriminierungsgesetz hieß, zwanzig Jahre alt. Es sieht ganz so aus, als ob wir da einiges mehr als den bloßen Jahrestag zu feiern haben.
 

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Download des Auszugs aus dem Plenarprotokoll (PDF)

Einstimmiger Beschluss des Parlaments am 25. Juni 2009 gemäß Beschlussempfehlung:
Drucksache 16/2536 (PDF)

 


 

Neues Faltblatt der SPD-Fraktion "Starke Frauen für Berlin"

 

"Zum Thema gemacht" heißt die Faltblattserie der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Übersichtlich werden darin die Positionen der SPD-Fraktion zu wichtigen politischen Themen dargestellt.

Nun ist eine 2., überarbeitete Fassung des Flyers "Starke Frauen für Berlin" erschienen. Darin wird die Arbeit der Gleichstellungsstelle vorgestellt und es werden unsere starken Frauen in der Legislative und Exekutive Berlins mit ihren Funktionen aufgelistet. Eine nützliche Handreichung, die eindrucksvoll belegt, dass bei uns starke Frauen in allen Politikbereichen wichtige Funktionen inne haben und kompetente Ansprechpartnerinnen für die Berlinerinnen und Berliner sind.

Download des Info-Faltblattes "Starke Frauen für Berlin" (PDF)

 


 

Rede im Parlament

In der 49. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode am 11. Juni 2009 habe ich zu TOP 23 "Fraueninfrastrukturstellen evaluieren!" die folgende Rede zu Protokoll gegeben:

Es war richtig, 1993 nach Wegfall der ABM-Förderung die Fraueninfrastruktur im Ostteil der Stadt aus Landesmitteln zu fördern. Und ich will ausdrücklich betonen: Durch die Arbeit in den geförderten Projekten wurden unverzichtbare Beiträge geleistet zur Gleichstellungspolitik in unserer ganzen Stadt. Dafür möchte ich allen Beteiligten ganz herzlich danken!

Wenn wir jetzt Überlegungen anstellen, wie die Fraueninfrastruktur weiter gefördert werden soll, dann muss eines gelten: Unter notwendigen Veränderungen dürfen bisher geförderte Projekte, die sich bewährt haben, nicht leiden. Sie sind im Regelfall weiter zu fördern. Das sollte auch bei Ausschreibungen möglichst klar zum Ausdruck kommen. In jedem Fall brauchen die Projekte und die dort Arbeitenden die erforderliche Sicherheit.

Soweit neue Projekte in die Förderung aufzunehmen sind, muss es nicht strikt bei der überkommenen örtlichen Zuordnung auf den Ostteil der Stadt bleiben. Eine schematische geografische Aufteilung ist nicht mehr zeitgemäß. Ein bezirkliches Anspruchsdenken allerdings darf es umgekehrt aber auch nicht geben.

Mit den bevorstehenden Änderungen muss die politische Stoßrichtung der Fördermaßnahmen für die Fraueninfrastruktur präzisiert werden: Es geht hier doch nicht so sehr um Arbeitsförderung, um Arbeitsmarktpolitik, sondern in erster Linie um Gleichstellungspolitik. Politischer Bezugspunkt ist daher weniger ein Arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm, sondern das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm. So verstehe ich jedenfalls die Überlegungen und Vorschläge der Senatsverwaltung.

Die Forderung der Grünen nach Erfolgskontrolle der bisherigen Förderung der Fraueninfrastrukturstellen im Rahmen und unter den Kriterien von Arbeitsmarktpolitik ist demgegenüber rückwärts gerichtet. Es geht jetzt und es ging doch eigentlich immer um Gleichstellungspolitik. Deshalb wäre eine Evaluierung etwa nach den Maßstäben, die der Rechnungshof in Ziffer 192 seines Jahresberichts 2009 anbietet, nicht gerade hilfreich.

Allzu Neugierigen sei das wörtlich zitiert: „Der Erfolg von Arbeitsförderung ist daran zu messen, ob es gelingt, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern oder dort ihre Vermittlungschancen durch Qualifizierungsmaßnahmen oder befristete Arbeitstrainingsmaßnahmen bzw. Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern.“
(Zitatende)

Richtig ist allerdings, dass zukünftig regelmäßig Erfolgskontrollen der geförderten Projekte unter dem Gesichtspunkt von Gleichstellungspolitik und Frauenförderung durchgeführt werden müssen. Darauf hat die Senatsverwaltung zu achten. Beanstandungen, wie sie der Rechnungshof dazu in seinem Bericht vorbringt, müssen wir erfolgreich politisch entgegentreten können.

Wir werden über die geplanten Änderungen in Bezug auf die Förderung von Fraueninfrastrukturstellen im Ausschuss weitere Einzelheiten diskutieren müssen. Da bin ich für konkrete Vorschläge offen. Wichtig ist mir vor allem, dass die bisherige erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich gesichert bleibt.
 

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Rede im Parlament

In der 48. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode am 28. Mai 2009 habe ich zu TOP 4 e "Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes", die folgende Rede gehalten:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir begrüßen ausdrücklich die Einsicht der Grünen, dass mit markigen Sprüchen und aussichtslosen Missbilligungsanträgen die Gleichstellung nicht voran gebracht wird.

Die nun vorgelegten Vorschläge zur Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes unterscheiden sich fundamental von der Initiative in der vorigen Sitzungswoche. Die jetzigen Vorschläge können konkret diskutiert werden. Wir werden das auch tun, im zuständigen Ausschuss und vor allem in dem Zusammenhang, in den sie hineingehören.

Das Berliner Gleichstellungsgesetz war und ist ein Erfolg. Es hat sich im Wesentlichen praktisch bewährt. Wir werden daher nicht müde, das immer wieder zu unterstreichen.

Der Senat ist aufgefordert, in landeseigenen Unternehmen und in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin die rechtlichen Vorgaben für die Gleichstellung von Männern und Frauen uneingeschränkt umzusetzen.

In Unternehmen, in denen das Land Berlin eine Minderheitsbeteiligung inne hat, wird sich das Land Berlin mit Nachdruck für eine geschlechterparitätische Besetzung stark machen.

Oberstes Ziel ist die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen. Das ist unser politischer Ausgangspunkt.

Wenn man jetzt aber – wie die Grünen - daran gehen will, das Gesetz umfangreicher zu ändern, und wenn schon Gespräche und Überlegungen mit Betroffenen- z. B. den Frauenvertreterinnen – stattgefunden haben, darf man die nicht einfach hinten runterfallen lassen. Das ist unseriös.

Die jetzt von den Grünen unterbreiteten konkreten Vorschläge zur Gleichstellung im Bereich der Führungsfunktionen bedürfen im Einzelnen der sorgfältigen rechtlichen und politischen Prüfung.

Vorrangig muss vor allem geklärt werden, ob wirklich Gesetzesänderungen notwendig sind. Manche Probleme sind ja doch vielleicht mehr Fragen der konkreten Anwendung des Gesetzes. Da würde man durch Gesetzesänderungen möglicherweise denen noch Recht geben, die das Gesetz bewusst oder unbewusst falsch angewendet haben.

Manche Fragen sind auch nicht im Gesetz selbst, sondern in der jeweiligen Satzung oder in den einschlägigen Einzelgesetzen von Unternehmen und Einrichtungen zu regeln. Die vom Senat am 17. Februar beschlossene Mustersatzung trifft da wichtige Festlegungen.

Für die SPD-Fraktion ist Ausgangspunkt unserer weiteren parlamentarischen Schritte unser Landesparteitagsbeschluss vom 17. Mai. Er bietet deutliche politische Leitlinien und ist eine geeignete Grundlage für die weitere Arbeit. Er stellt eindeutig klar, dass es Fehlentscheidungen gegeben hat. Und er enthält die Entscheidung für eine ausdrückliche gesetzliche Festschreibung des Gebots der öffentlichen Ausschreibung durch eine Ergänzung des LGG.

Der Vorschlag der Grünen zur Einführung der Verbandsklage ist interessant. Wir kennen und unterstützen Verbandsklagen in anderen Bereichen.

Wir sind aber nicht sicher, dass es als Ausgangspunkt für eine Verbandsklage ausreichen kann, dass allgemein gegen irgendwelche Bestimmungen eines Gesetzes verstoßen worden ist. Das kann ins Uferlose führen.

Auch ist im Vorschlag der Grünen ungeklärt, ja nicht einmal problematisiert, wie sich denn das Recht auf Verbandsklage zu Individualrechten Betroffener verhält. Über die dürfen die Gleichstellungsvereine doch nicht gegen deren Willen verfügen.

Unklar ist auch das Verhältnis der Rechte der Vereine zu den Befugnissen der Frauenvertreterinnen.

Schließlich sind die Kriterien, nach denen klagefähige Vereinigungen festgelegt werden sollen, trotz vieler Worte nicht hinreichend klar genug geregelt.

Dies sind nur einige Fragen, die wir in den Ausschussberatungen miteinander besprechen müssen.

Ich möchte noch einmal begrüßen, dass wir jetzt die Chance haben, uns wieder auf den Pfad rationaler Auseinandersetzungen zu begeben. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden wir zur Verbesserung des LGG beitragen. Wir tun das aber in dem Wissen um das Erreichte und mit dem Willen, nicht unbeabsichtigt Erreichtes wieder aufs Spiel zu setzen.
 

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Aus dem dienstags b r i e f  Nr. 18 der Berliner SPD, 19.05.2009

 

++++ Ulrike Neumann zur frauenpolitischen Sprecherin gewählt ++++

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hat mit Ulrike Neumann eine neue frauenpolitische Sprecherin. Sie ist seit 1991 Mitglied des Abgeordnetenhauses. Die Abgeordnete aus Steglitz-Zehlendorf ist auch Leiterin der Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion.

 


 

Rede im Parlament

In der 47. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode am 14. Mai 2009 habe ich zu TOP 4 a, "Frauen auch in Berlin in Führungspositionen" die folgende Rede gehalten:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Die SPD, vor allem die Frauen in der Berliner SPD und in der Fraktion, können mit einigem Selbstbewusstsein auf das bisher Erreichte in der Gleichstellungspolitik zurückblicken.

Was auch immer auf dem Weg zu mehr Gleichstellung in Berlin seit 1989 erreicht wurde, mit welchen Koalitionen auch immer Mehrheiten erzielt wurden – ohne die SPD hat sich nie ein Fortschritt in der Frauenpolitik ergeben. Und so wird es auch künftig bleiben.

Wir haben 1990 das Landesgleichstellungsgesetz mit auf den Weg gebracht, wir haben den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes erweitert, die Grundsätze des Gesetzes gelten auch für Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir in der letzten Legislaturperiode den Gleichstellungsparagrafen 28 des Betriebe-Gesetzes durchgesetzt haben. Dadurch haben wir die Grundlage für die paritätische Besetzung von Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in landeseigenen Betrieben geschaffen.

Die rot-rote Regierung hat es geschafft, dass in den Aufsichtsräten sichtlich mehr Frauen vertreten sind. Der Anteil der Frauen ist von 15 Prozent im Jahre 2004 auf 39 Prozent im Jahre 2009 gestiegen. Man sieht, er hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Dies ist ein großer Erfolg.

Bei den Geschäftsleitungen sieht es leider weniger erfolgreich aus. Bei allen Beteiligungen des Landes Berlin sind zur Zeit nur zehn von insgesamt 89 Vorstandspositionen mit Frauen besetzt.

Bei den entscheidenden großen Mehrheitsbeteiligungen haben wir nur eine Frau – das reicht uns nicht, Herr Frauensenator Wolf!

Das entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, des Parlaments, der auf eine paritätische Besetzung von Frauen und Männern zielt.

Damit Frauen überhaupt eine Chance haben, sich zu bewerben, sind zwei Dinge wichtig. Erstens: öffentliche Ausschreibungen, zweitens: gezielte Ansprachen von Frauen bei Bewerbungsverfahren.

Uns geht es nicht um parlamentarische Spielereien und auch nicht um Schaufensterreden, Frau Kofbinger.

Uns geht es um die praktische Durchsetzung der Gleichstellung. Uns geht es auch um die Gleichstellung in den öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen Berlins, um die Gleichstellung im Hinblick auf die Führungspositionen in diesem Bereich. Dazu brauchen wir praktische parlamentarische Arbeit, Überzeugungskraft und Beharrlichkeit.

Für mich steht fest: Was wir mit den gesetzlichen Bestimmungen erreichen wollten, haben wir auch rechtlich verbindlich formuliert.

Teile des Senats sehen das offensichtlich jedoch bisher anders. Das geht nach dem Motto: zwei Juristen – fünf Meinungen. Hier müssen wir Klarheit schaffen, und der richtige Ort dafür ist unser Fachausschuss. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die entsprechenden Vorschriften doch nicht so wasserdicht sind, so müssen wir sie ändern, verbessern. Jede und jeder kann sicher sein, dass die ersten Initiativen dazu aus der SPD-Fraktion kommen werden.

Nun zur IBB. Eine Ausschreibung bei der Besetzung der IBB-Vorstandsposition wäre nach den bestehenden Bestimmungen meiner Auffassung nach erforderlich, Herr Wolf. Die paritätische Besetzung des Vorstandes muss das Ziel sein. Uns geht es darum, die entsprechenden Gebote in der Berliner Verfassung, im Gleichstellungsgesetz und im Betriebe-Gesetz in die Realität umzusetzen. Das ist mit kräftigen Sprüchen allein und mit markigen Missbilligungen, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht zu erreichen. – Vielen Dank!
 

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Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, 15.05.2009

Ulrike Neumann zur frauenpolitischen Sprecherin gewählt

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hat mit Ulrike Neumann eine neue frauenpolitische Sprecherin. Sie ist seit 1991 Mitglied des Abgeordnetenhauses. Die Abgeordnete aus Steglitz-Zehlendorf ist auch Leiterin der Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion.

Redaktion Claudia Stäuble

 


 

25 Jahre Gleichstellungsstelle

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 1984 entstand die Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, deren Leiterin ich nunmehr schon seit 15 Jahren bin.

Die Gleichstellungsstelle ist:

Für alle Berliner Frauen ein Anlaufpunkt

Für wen ist die Gleichstellungsstelle da?

Für Frauen und Mädchen, die sich

benachteiligt fühlen und Hilfe und Beratung brauchen, Information und Auskünfte haben möchten oder auch nur einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Jede Anregung zur Verbesserung der Situation der Frauen in unserer Stadt ist natürlich auch willkommen.

Wie arbeitet die Gleichstellungsstelle?

Zu den Eckpunkten unserer Arbeit gehört

Grundprinzip unserer Arbeit ist die Parteilichkeit für Frauen.

Die Gleichstellungsstelle steht seit 25Jahren für Kontinuität
in der Berliner SPD-Gleichstellungspolitik.

Im Folgenden dokumentiere ich die Artikel, die die beiden stellvertretenden AsF-Landesvorsitzenden Barbara Scheffer und Ulla Büntjen anlässlich des Jubiläums verfasst haben. Vielen Dank an Uli Horb, der für die Veröffentlichungen im VORWÄRTS und in der BERLINER STIMME gesorgt hat.

In Anlehnung an diese Texte hat auch die Zeitschrift "Wir Berlinerinnen" des LandesFrauenRates (LFR) das Silberjubiläum gewürdigt. Mein Dank für diese Veröffentlichung geht an Sabine Röhrbein.

 

Artikel aus dem VORWÄRTS 3/2009:
EIN LANGER WEG ZUM ERFOLG - 25 Jahre Gleichstellungsstelle der Fraktion

Download des Artikels (PDF)

Artikel aus der "BERLINER STIMME" vom 7. März 2009
Kleine Schritte auf dem langen Weg
25 Jahre Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Download des Artikels (PDF)

Artikel aus "Wir Berlinerinnen" 03/09:
Eine Institution feiert Geburtstag
Silberjubiläum für Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion

Download des Artikels (PDF)

 

Artikel aus dem "forum" Nr. 71 April 2009 - Infodienst der SGK Berlin e.V.
Von der Politik der kleinen Schritte zu einer Institution:
25 Jahre Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion
Download des Artikels (PDF)

 


Archiv:

Kleine Anfrage zur Gremienbesetzung im 8. LGG-Bericht


Als langjährige Gleichstellungspolitikerin hatte ich nach Lektüre des 8. Berichtes des Senats von Berlin über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (8. LGG-Bericht) einige Fragen, die ich in Form einer Kleinen Anfrage ins Abgeordnetenhaus einbrachte und von der zuständigen Senatsverwaltung beantworten ließ. D
as Ergebnis war leider wenig aussagekräftig. Doch lesen Sie selbst:

 


 

Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 11 515

 

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Neumann (SPD)
vom 03. Dezember 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2008) und Antwort
Gremienbesetzung im 8. LGG-Bericht

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Inwieweit ist das Land Berlin seinen Verpflichtungen nachgekommen und hat den Frauenanteil in den Gremien so erhöht, dass § 15 LGG in vollem Umfang erfüllt ist?
Zu 1.: Der Senat hält an seiner Strategie zur gesetzeskonformen Umsetzung des § 15 LGG fest. Die im 8. LGG - Bericht (Drs. Nr. 16/0930) dokumentierten Erfolge gilt es zu festigen und kontinuierlich weiter auszubauen. Der Senat hat sich beispielsweise in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich der Frauenanteil insbesondere in den Aufsichts- und Verwaltungsräten der Einrichtungen öffentlichen Rechts deutlich erhöht. So sind beispielsweise im damaligen Ressort Wirtschaft, Arbeit und Frauen von insgesamt 11 Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten acht mit Frauen besetzt worden.
Das Ziel einer geschlechterparitätischen Gremienbesetzung kann in bestimmten Fällen nicht erreicht werden, beispielsweise wenn Gremienbesetzungen qua Amt vorzunehmen sind. In anderen Fällen kann die Annäherung an das Ziel der Geschlechterparität nur sukzessive erfolgen, nämlich durch einzelne Neubesetzungen, die keinen Restriktionen unterliegen.
2. Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen einer Änderung der Soll-Vorschrift des § 15 Absatz 1 LGG in eine Muss-Vorschrift?
3. Hat sich die Regelung des § 15 Absatz 2 Satz 2 LGG nach Auffassung des Senats im Hinblick auf das Ziel der Geschlechterparität bewährt?
Zu 2. und 3.: Nach § 15 Abs. 1 LGG sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Die Formulierung trägt dem Umstand Rechnung, dass in besonderen Ausnahmefällen Abweichungen zuzulassen sind, die auf rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruhen. So kann zum Beispiel eine Besetzung qua Amt, die sich aus einer gesetzlichen Regelung ergibt, dazu führen, dass von den Vorgaben des LGG in zulässiger Weise abgewichen wird.
§ 15 Abs. 2 LGG enthält verbindliche konkretisierende Vorgaben zu Benennungsvorschlägen für Gremien, die bei Einrichtungen des Landes Berlin im Sinne von § 1 LGG gebildet werden. Hiernach sind mindestens ebenso viele Frauen wie Männer zu benennen, bei nur einem Sitz bzw. einer ungeraden Anzahl von Sitzen ist gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 LGG alternierend zu benennen. Daten zur alternierenden Benennung werden nicht erhoben. Der Senat geht davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Verwaltungen umgesetzt werden und sich insofern bewähren.
4. Wie häufig wurde im Berichtszeitraum gemäß § 9 Absatz 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – besonderer Teil (GGO II) – in Senatsvorlagen ein von § 15 LGG abweichender Besetzungsvorschlag gemacht? (Abweichungen mit den Begründungen bitte einzeln auflisten)
Zu 4.: Verbindliche Erkenntnisse hierüber liegen dem Senat nicht vor und sind innerhalb der Bearbeitungsfrist ohne vertretbaren Zeitaufwand auch nicht zu erlangen. Im Übrigen wurde § 9 Abs. 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – besonderer Teil (GGO II) erst am 15. März 2005, also während des laufenden Berichtszeitraums, erlassen.
5. Aus welchem Grund wird der ohnehin schwierige Vergleich der wenig aussagekräftigen Darstellungen in Großgruppen wie „Aufsichtsräte und Verwaltungsräte“, „Kommissionen und Beiräte“ und „Sonstige Gremien“ durch geänderte Zusammenfassungen dieser Großgruppen (vgl. die Tabellen 22 ff im 8. LGG -Bericht) gegenüber dem 7. LGG -Bericht noch zusätzlich und zugleich völlig unnötig erschwert?
6. Plant der Senat ab dem 9. LGG –Bericht, diese Mängel abzustellen und zukünftig die Gruppen einzeln darzustellen (z. B. Aufsichtsräte, Verwaltungsräte statt Aufsichts- und Verwaltungsräte)? Falls das nicht beabsichtigt ist: Was sind die Gründe dafür?
Zu 5. und 6.: Da sich die Zahl der Gremien sowie die Gremien selbst von Bericht zu Bericht unterscheiden, ist ein Vergleich auf Ebene der zusammenfassenden Darstellung nur begrenzt aussagekräftig. Er wird deshalb nur für die einzelnen Gremien im Anhang des Berichts vorgenommen.
Die Tabellenentwürfe sind in beiden Berichten weitgehend identisch. Im 8. Bericht wurde die Zahl der Aufsichts- und Verwaltungsräte bzw. der Stiftungsräte und Kuratorien zusammengefasst, da sich bezüglich des Frauenanteils keine nennenswerten Unterschiede ergeben.
7. a) Wie viele Landesunternehmen und Unternehmen mit Landesbeteiligungen meldeten seit der durch Senatsbeschluss Nr. 2590/05 vom 10.5.2005 erweiterten Berichtspflicht Neu-, Wieder- und Nachbesetzungen der Aufsichtsräte und Gremien? (Es wird gebeten, die Unternehmen und Besetzungen namentlich aufzulisten)
b) Welche Auswirkungen hatten neue Besetzungen auf die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen?
8. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um zur Erfüllung des LGG für anstehende Aufsichtsrats- und Gremienbesetzungen qualifizierte Frauen aus Berlin zu gewinnen?
9. Bis wann wird der Senat gewährleisten, dass bei Gremien im Bereich der Berliner Landesverwaltung und bei Entsendungen in Gremien außerhalb der Landesverwaltung eine geschlechterparitätische Besetzung erreicht wird?
Zu 7. bis 9.: Der Senat erhebt gemäß Gleichstellungsberichtsverordnung (GleiBV) Gremienangaben nur zu einem Stichtag. Die erbetene nachträgliche Auflistung aller Neu-, Wieder- und Nachbesetzungen seit dem 10.5.2005 wäre mit einem nicht zu vertretenden zusätzlichen Aufwand verbunden.
Im Bericht konnte am Beispiel der federführenden Senatsverwaltung dargestellt werden, dass Neubesetzungen zum Abbau von Disparitäten genutzt wurden.
Bei der Gremienbesetzung hat das Land Berlin mit alten Traditionen gebrochen und zunehmend Frauen für die Übernahme eines Gremienmandates gewinnen können. Dieser erfolgreiche Kurs wird konsequent fortgesetzt.
Berlin, den 22. Januar 2008
In Vertretung
Almuth N e h r i n g – V e n u s
....................................................
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2008)
 

Antwort auf meine Kleine Anfrage (Download der Drucksache 16/11515 als PDF)

 


 

Keine meiner Fragen wurde mit konkreten Daten und Fakten beantwortet, sondern es wurde im Wesentlichen nur abstrakt auf das Festhalten des Senats "an seiner Strategie zur gesetzeskonformen Umsetzung des § 15 LGG" hingewiesen, was eine Selbstverständlichkeit ist. Verbindliche Erkenntnisse seien nicht zu erlangen, da mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Das genügt mir nicht!

 

Im 8. LGG-Bericht stellt der Senat selbst fest, dass sich auch für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2006 anhand der Frauenanteile in den Gremien nicht abschließend feststellen lässt, inwieweit das Land Berlin seiner Verpflichtung nach § 15 LGG nachgekommen ist. Ein Armutszeugnis!

 

Ich plane, eine Veranstaltung der Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Frauen in Gremien und Führungspositionen durchzuführen.

 

Der 8. LGG-Bericht (Download als PDF)

Anhang 1 zum 8. LGG-Bericht

Anhang 2 zum 8. LGG-Bericht

Weitere Dokumente zum Landesgleichstellungsgesetz sind im Internetangebot der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen unter der Rubrik Frauen im Landesdienst/LGG abrufbar.

 

 


Artikel aus dem VORWÄRTS 6/2007:

Frauenpolitik im Dialog – SPD-Fraktion lud ein


 

In einem offenen Forum haben sich die verantwortlichen Politikerinnen der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus der neuen Legislaturperiode den frauenpolitisch aktiven Organisationen und Projekten der Stadt vorgestellt.

Die frauenpolitische Sprecherin, Canan Bayram und die Leiterin der Gleichstellungsstelle, Ulrike Neumann, betonten gegenüber den 50 Vertreterinnen, auch weiterhin im engen Dialog mit ihnen bleiben zu wollen. Hinweise und Anregungen sollen aufgegriffen und in politische Initiativen umgesetzt werden.

Die Gleichstellungsstelle der Fraktion, seit 1994 von Ulrike Neumann geleitet, versteht sich als Anlaufstelle für Mädchen und Frauen. In diesem Jahr wird ein inhaltlicher Schwerpunkt auf der Stellung der Frau in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt liegen. ■ T.M.






Download der Einladung zur Veranstaltung am 3. Mai 2007




Die Gleichstellungsstelle – Anlaufpunkt für Mädchen und Frauen

Seit über 20 Jahren verfügt die SPD-Fraktion über eine Gleichstellungsstelle, die im Berliner Abgeordnetenhaus und darüber hinaus wirkt. Geleitet wird die Gleichstellungsstelle von der Abgeordneten Ulrike Neumann.

Die Herstellung und Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, die für die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses einen hohen Stellenwert hat. Die Gleichstellungsstelle hat sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeit in diesem Bereich zu koordinieren.

- Wir führen regelmäßig mittwochs um 18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden in den Räumen der Gleichstellungsstelle durch.

- Die Gleichstellungsstelle organisiert frauenpolitische Veranstaltungen und Foren für die SPD-Fraktion. Wir wollen damit den Kontakt zwischen der SPD-Fraktion und frauenpolitisch Interessierten, vor allem zu den frauenpolitisch aktiven Organisationen und Projekten, verstetigen und vertiefen. Es geht uns darum, Hinweise und Anregungen der Frauen aufzugreifen und diese in politische Initiativen umzusetzen.

- Die Gleichstellungsstelle arbeitet eng mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktion in den verschiedenen Ausschüssen zusammen. Gemeinsam mit der frauenpolitischen Sprecherin, Canan Bayram, trägt sie dazu bei, dass überall das Verfassungsgebot zur Gleichstellung beachtet wird.

 

Gleichstellungsstelle der SPD-Fraktion
im Abgeordnetenhaus von Berlin
Leiterin: Ulrike Neumann, MdA

Niederkirchnerstr. 5
10111 Berlin-Mitte
Raum 567, 5. Stock

Telefon: (030) 23 25 22 22
Telefax: (030) 23 25 22 29

E-Mail:
ulrike.neumann(at)spd.parlament-berlin.de
gleichstellungsstelle(at)spd.parlament-berlin.de

Info:
Download des Faltblattes der Gleichstellungsstelle (PDF)



 

Infos zu den Berliner Wahlen am 17. September 2006

Am 17. September 2006 wählen gehen – Sie haben drei Stimmen!

Am Sonntag, 17. September 2006, werden in Berlin das Abgeordnetenhaus und alle Bezirksparlamente (BVV) neu gewählt. Dabei gibt es drei verschiedene Stimmzettel.

Bitte wählen Sie konsequent Berlin:
Dreimal die SPD!

Sie finden die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD jeweils auf der oberen Liste (Liste 1) Ihrer Stimmzettel. Auf jedem Wahlzettel darf nur ein Kreuz gemacht werden.


Die Erststimme

Mit Ihrer Erststimme (grauer Wahlzettel) entscheiden Sie, wer als Person ihren Wahlkreis im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten soll. Bitte bedenken Sie, dass bei der Erststimme nur der Direktkandidat / die Direktkandidatin mit den meisten Stimmen gewählt ist - alle anderen Stimmen zählen dann nicht mehr!

Im Wahlkreis 2 des Wahlkreisverbandes Steglitz-Zehlendorf trete ich als Direktkandidatin an und bitte Sie um Ihr Vertrauen und um Ihre Erststimme.

Ausschnitt des Musterstimmzettels Erststimme, Quelle: Landeswahlleiter. Rotes Kreuz: SPD-Wahlempfehlung


Die Zweitstimme

Mit der Zweitstimme (blauer Wahlzettel) entscheiden Sie über die Mehrheiten im Berliner Abgeordnetenhaus (Anzahl der Sitze je Partei). Es ist Ihre wichtige Parteienstimme. Damit entscheiden Sie indirekt auch, welche Partei den Regierenden Bürgermeister stellen soll. Jede Zweitstimme für die SPD ist eine Stimme für einen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit.

Ausschnitt des Musterstimmzettels Zweitstimme, Quelle: Landeswahlleiter. Rotes Kreuz: SPD-Wahlempfehlung


Die Bezirksstimme

Unabhängig von den beiden anderen Stimmen geht es bei der Bezirksstimme (orangefarbener Wahlzettel) allein um die Zusammensetzung in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), dem Parlament Ihres Wohnbezirks. Jede Bezirksstimme für die SPD trägt dazu bei, dass es in unserem traditionell schwarzen Bezirk eine Wende gibt und unser Bezirksbürgermeister künftig Uwe Stäglin heißt.

Ausschnitt des Musterstimmzettels Bezirksstimme, Quelle: Landeswahlleiter. Rotes Kreuz: SPD-Wahlempfehlung

Zur BVV-Wahl 2006 sind zum ersten Mal schon die 16- und 17jährigen wahlberechtigt. Auch nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und EU–Bürger können ihre Stimme für die Bezirksverordnetenversammlung abgeben.


Politisch mündig – wählen ab 16

Wir haben das Wahlrecht auf Bezirksebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt, weil wir wollen, dass die Jugendlichen in Berlin mehr politische Rechte erhalten. Die Demokratie soll sie frühzeitig einladen, mitzuentscheiden, um ein Gefühl für ihre Rechte und Pflichten zu bekommen.

Wer noch keinen Personalausweis oder Reisepass hat: Ein Schüler(innen)-Ausweis einer staatlich anerkannten Schule reicht als amtlicher Ausweis im Wahllokal aus!

Am 17. September 2006 heißt es also für alle Berlinerinnen und Berliner ab 16: Wählen gehen!

Mehr Infos für Jugendliche

Auf www.deine-erste-wahl.de können Jugendliche sich über alles rund ums Wählen informieren: Über das Wahlverfahren, die Stimmzettel, über die Kandidatinnen und Kandidaten sowie über die Programme der SPD. Daneben berichten Prominente und Nicht-Prominente über ihre erste Wahl und warum man ihrer Meinung nach überhaupt wählen gehen sollte.


Informationen zur Volksabstimmung

Am 17. September wird neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen noch über etwas anderes entschieden: Die Volksabstimmung zur direkten Demokratie findet statt.

Musterstimmzettel Volksabstimmung, Quelle: Landeswahlleiter. Rotes Kreuz: SPD-Wahlempfehlung

Vor etwas mehr als zehn Jahren trat in Berlin eine neue Verfassung in Kraft. Seitdem gibt es in Berlin auf Landesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Doch tatsächlich waren die Hürden so hoch, dass es bisher kaum erfolgreiche Volksinitiativen und keine erfolgreichen Volksbegehren oder gar Volksentscheide gegeben hat. Aus diesem Grund hat die rot-rote Koalition eine Verfassungsänderung auf den Weg gebracht, die das Zustandekommen dieser direktdemokratischen Entscheidungsprozesse wesentlich erleichtert.

Volksinitiative - direkte Demokratie gestärkt

So waren bisher 90.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger nötig, um mit einer Volksinitiative das Abgeordnetenhaus zu zwingen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. In Zukunft sind dafür nur noch 20.000 Unterschriften erforderlich. Außerdem bekommen die Antragsteller mehr Zeit, die Unterschriften zu sammeln. Bisher waren es nur zwei Monate, jetzt wurde die Frist auf vier Monate verdoppelt.

Wählerinnen und Wähler müssen zustimmen

Zusätzlich wurden auch die Regelungen zum Volksbegehren und Volksentscheid mit dem Ziel reformiert, mehr direkte Demokratie zu ermöglichen. Bevor die Änderungen zum Volksbegehren und zum Volksentscheid in Kraft treten, müssen jedoch die Berlinerinnen und Berliner in einer Volksabstimmung diesen mehrheitlich zustimmen. Und diese Volksabstimmung wird am 17. September zusammen mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen durchgeführt. Es heißt also im Wahllokal: Ein weiteres Kreuz machen für mehr direkte Demokratie in Berlin.

Mehr Themen zulässig

Was soll sich konkret ändern? Bisher konnten nur bestimmte Gesetze und die Auflösung des Parlaments unmittelbar vom Volk beschlossen werden. Jetzt soll der Kreis der Themen, über die abgestimmt werden kann, erweitert werden. So ist nun klargestellt, dass Entscheidungen, die mit Kosten verbunden sind, nicht von vornherein ausgeschlossen sind. D.h., es könnten in Zukunft durchaus Entscheidungen per Volksbegehren gefasst werden, die den Landeshaushalt Geld kosten. Unzulässig sind jedoch weiterhin Volksbegehren direkt zum Landeshaushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Tarifen.

Quoren gesenkt – Fristen verlängert

Außerdem braucht ein Antrag auf ein Volksbegehren künftig nur noch 20.000 statt bisher 25.000 Unterschriften. Das Volksbegehren selbst soll jetzt zustande kommen, wenn mindestens 7 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 4 Monaten zustimmen. Bisher lag dieses Quorum bei 10 Prozent und die Frist bei nur 2 Monaten.

Beim Volksentscheid soll die Mindestbeteiligung gesenkt werden. Volksentscheide können trotz einer Mehrheit von Ja-Stimmen scheitern, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte beteiligen. Künftig soll eine Entscheidung bereits dann angenommen sein, wenn die Mehrheit zustimmt und diese Stimmenzahl gleichzeitig mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Nach bisheriger Regelung müssen sich mindestens 50 % der Wahlberechtigten am Volksentscheid beteiligen oder die Zahl der Zustimmenden muss mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten entsprechen.

Neue, moderne und bürgernahe Gesetze

Die erfolgreiche Volksabstimmung am 17. September ist aus Sicht der SPD-Fraktion ein weiterer Baustein, um die Teilhaberechte der Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Zusammen mit dem Absenken des Wahlalters auf Bezirksebene auf 16 Jahre, der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, der neuen Einwohnerfragestunde und dem Einwohnerantrag haben wir in dieser Legislaturperiode auch in dieser Hinsicht eine Menge erreicht.